Studienfinanzierung
Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten
Der Gang zur FHDW zahlt sich aus - persönlich wie beruflich. Natürlich kostet ein Studium Zeit und Geld. Eine präzise Planung der Studienfinanzierung gilt daher als erster Baustein auf dem Weg zum Bachelor und Master. Eine Vorstellung von anfallenden Kosten vermittelt die Seite studienkredit.de.

Finanzierung durch die Praxis - Partnerunternehmen im Boot
Die Partnerunternehmen der FHDW finanzieren im dualen Bachelor-Studium bei fester Kooperation die Studiengebühren ganz oder anteilig. Feste Kooperation heißt: Über die gesamte Studiendauer werden alle Praxisphasen beim gleichen Unternehmen absolviert. Bei einer Vollfinanzierung tragen die Unternehmen die Studiengebühren und gewähren ggf. sogar einen Zuschuss zur Lebenshaltung. Doch auch, wenn der Studierende verschiedene Unternehmen während der Praxisphasen kennenlernen möchte, kann er mit dem Praxisphasenentgelt einen Teil der anfallenden Gebühren decken.
Rund 550 Unternehmen sind ins Firmennetzwerk der FHDW eingebunden. Hier eine Auswahl der mit der FHDW kooperierenden Unternehmen. Eine detailliertere Übersicht, offene Stellenausschreibungen und wertvolle Bewerbungshinweise erhalten Sie vom Career Service der FHDW nach bestandenem Auswahlverfahren.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
... für das duale Bachelor-Studium, die auch miteinander kombinierbar sind:
FHDW Stipendium
Das FHDW Stipendium verfolgt das Ziel, begabte und engagierte Studierende zu fördern. Es unterstützt zum einen finanziell, indem die Hälfte der Studien- und Prüfungsgebühren seitens der Hochschule übernommen wird. Zum anderen bietet es umfangreiche Leistungen zur Förderung der individuellen Persönlichkeit und Kompetenzen. Mehr Informationen ... und Erfahrungsberichte
Studienkredit der KfW
Studierende im Erststudium können zur Finanzierung ihrer
Lebenshaltungskosten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
zwischen 100 und 650 Euro monatlich beantragen. In der Regel werden bis
zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW-Förderbank bietet den
Studienkredit jedem Studenten zum selben Zinssatz an, unabhängig von
Studienfach- oder -ort, den Noten, dem eigenen Einkommen oder dem
Einkommen der Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Der
Zinssatz des KfW-Studienkredits ist variabel; er wird halbjährlich neu
festgelegt. Hotline der KfW: 0180 1242425. Mehr Informationen auf der
KfW-Internetseite.
Studierende können sich an die
Vertriebspartner der KfW wenden. Sie nimmt Anträge für den
KfW-Studienkredit entgegen, prüft sie und leitet sie an die KfW weiter.
Vertriebspartner der KfW-Bank
VR Bank eG Bergisch Gladbach Hauptstraße 186 | Matthias Lüghausen 02202 126-217 |
Sparkasse Bielefeld Schweriner Straße 5 | 0521 294-0 |
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG Friedrich-Ebert-Str. 73-75 | 05241 104-0 |
Sparkasse Düsseldorf Filialdirektion Mettmann | Uta Hartmann 02104 215255 |
Sparkasse Paderborn Warburger Straße 67 | www.sparkasse-paderborn-detmold.de |
VerbundVolksbank OWL eG Neuer Platz 1 | Victoria Heine 05251 29-241 |
BAföG und Bildungskredit

Für Fragen zum BAföG steht eine gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studentenwerkes zur Verfügung: 0800 2236341. Mehr Informationen auf der BMBF-Internetseite.
Beratung vor Ort leisten die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke:
Studentenwerk Bielefeld Amt für Ausbildungsförderung Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld | 0521 106-3581 bafoeg@studentenwerk-bielefeld.de www.studentenwerk-bielefeld.de |
Studentenwerk Düsseldorf Amt für Ausbildungsförderung Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf | 0211 8113381 bafoegamt@studentenwerk-duesseldorf.de www.studentenwerk-duesseldorf.de |
Studentenwerk Köln Amt für Ausbildungsförderung Universitätsstraße 16 50937 Köln | 0221 94265-0 bafoeg@kstw.de www.koelner-studentenwerk.de |
Studierendenwerk Paderborn Amt für Ausbildungsförderung Mersinweg 2 33100 Paderborn | 05251 89207-801 finanzierung@studentenwerk-pb.de www.studentenwerk-pb.de |
Das Bildungskredit-Programm fördert Studierende mit einem zinsgünstigen Kredit in fortgeschrittenen Studienphasen sowie Schülerinnen und Schülern ab dem vorletzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung. Unabhängig von ihrem Einkommen und neben dem BAföG können sie bis zu zwei Jahre monatlich 300 Euro Unterstützung erhalten. Hotline der KfW: 0180 1242421. Mehr Informationen auf der BMBF-Internetseite.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Bereits zu Beginn des Studiums finanzielle Unterstützung erhalten und
zusätzliche Qualifikationen erwerben: Dies ist bei der Stiftung der
Deutschen Wirtschaft (sdw) möglich. Nun können sich auch Studienanfänger
für ein Stipendium bewerben. Mit dem Abiturzeugnis sind Bewerbungen
zudem schon vor dem Studienbeginn möglich. Weiterhin bewerben können
sich Studierende, die gemäß Regelstudienzeit noch mindestens vier
Semester studieren. Die Hauptkriterien bei der Auswahl der Stipendiaten
sind gesellschaftliches Engagement und Zielstrebigkeit.
Gemeinsam
mit Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und unternehmensnahen Stiftungen
bietet die sdw ihren Stipendiaten ein Seminar- und Trainingsprogramm,
das auf verantwortungsvolle Positionen in Wirtschaft und Gesellschaft
vorbereitet. Das oberste Leitmotiv der Stiftung ist es, bei jungen
Menschen unternehmerisches Denken und Handeln in gesellschaftlicher
Verantwortung zu stärken. Stipendien, Büchergeld und Zuschläge für
Praktika und Studienaufenthalte im Ausland erhalten die Stipendiaten aus
Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Mehr
Informationen finden Sie auf der sdw-Internetseite.
Studienstiftung des deutschen Volkes
Von den Bewerbern erwartet die Studienstiftung, dass sie sich durch
Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Die
Studenten müssen ausgezeichnete Kenntnisse in ihrem Studienfach
nachweisen sowie Interessen und Aktivitäten außerhalb ihres
Studienfaches entwickeln. Ein Studierender kann nur durch einen
FHDW-Professor vorgeschlagen werden. Tobias Baum, FHDW Hannover, ist der
erste Stipendiat der FHDW, der das Aufnahmeverfahren der
Studienstiftung erfolgreich bestanden hat. Prof. Dr. Carsten Elsner
erstellte sein Gutachten für den Förderungsvorschlag.
Die
Förderung durch die Studienstiftung besteht neben dem monatlichen
Büchergeld und Lebenshaltungsstipendium (abhängig von der
Einkommenssituation der Familie) vor allem aus einer ideellen Förderung
durch Sommerakademien, Sprachkurse, Stipendien für Auslandsaufenthalte,
Promotionsstipendien u.v.m. Mehr Informationen auf der Internetseite der Studienstiftung.
Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung bei einem ersten Hochschulstudium. Besonderheiten des Aufstiegsstipendiums: Die Bewerbung ist bereits vor dem Beginn eines Studiums möglich. Auch Menschen, die schon viele Jahre im Beruf stehen, können sich bewerben. Es werden sowohl berufsbegleitende Studiengänge als auch Vollzeitstudiengänge gefördert. Weitere Informationen auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: www.aufstiegsstipendium.de.
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Steuerliche Behandlung der Studiengebühren
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie die Ausgaben für Ihre Aus- bzw. Weiterbildung als Sonderausgaben (beim Erststudium) bzw. Werbungskosten (beim Zweitstudium) absetzen. Voraussetzung ist , dass die Ausgaben vom Studierenden selber getragen werden. Aufwendungen die Dritte finanzieren, können nicht beim Studierenden berücksichtigt werden; ggf. sind diese beim Dritten berücksichtigungsfähig.
Für den Fall, dass der Studierende kein oder nur geringes Einkommen während des Studiums hat, sollte in jedem Falle eine Steuererklärung abgegeben werden, damit die getätigten Ausgaben im Wege der Verlustfeststellung für zukünftige Besteuerungszeiträume nicht verloren gehen. Dies bedeutet, dass die festgestellten Verluste in der Zukunft von Einnahmen abgezogen werden und so die Steuerlast mindern.
Steuerliche Behandlung der Studiengebühren:
im Erststudium
Handelt es sich bei dem berufsbegleitenden Bachelor-Studium bei Ihnen um ein Erststudium, können neben den Studiengebühren auch Aufwendungen wie die Kosten für Büromaterial, Fahrtkosten zu den Vorlesungen/Prüfungen, Unterbringung und Verpflegung während der Seminare sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend gemacht werden - bis zu ca. 6.000 Euro pro Jahr.
Anders als beim Erststudium können die Ausgaben für eine weiterführende Ausbildung, zu der auch das Masterstudium zu rechnen ist, bei der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, dazu liefern.
Zunächst ein wenig Theorie: § 9 EStG definiert Werbungkosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Damit sind zwei Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung benannt. Grundsätzlich sind Einnahmen z. B. als Angestellter oder Selbständiger notwendig. Von diesen können dann die Aufwendungen und zwar sämtliche die im Zusammenhang mit dem Masterstudium stehen, abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: Masterstudiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Literatur, Schreibmaterial, ggf. Arbeitszimmer, Fahrten zum Studienort, Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften, ggf. doppelte Haushaltsführung usw.
im Zweitstudium
Anders als beim Erststudium können die Ausgaben für eine weiterführende Ausbildung, zu der auch das Masterstudium zu rechnen ist, bei der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, dazu liefern.
Zunächst ein wenig Theorie: § 9 EStG definiert Werbungkosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Damit sind zwei Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung benannt. Grundsätzlich sind Einnahmen z. B. als Angestellter oder Selbständiger notwendig. Von diesen können dann die Aufwendungen und zwar sämtliche die im Zusammenhang mit dem Masterstudium stehen, abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: Masterstudiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Literatur, Schreibmaterial, ggf. Arbeitszimmer, Fahrten zum Studienort, Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften, ggf. doppelte Haushaltsführung usw.
Beispielrechnung
Um sich eine mögliche steuerliche Berücksichtigung besser vorstellen zu können, hier ein allgemein gehaltenes Zahlenbeispiel*:
- Arbeitnehmer, ledig, ohne Kinder, zu versteuerndes Einkommen, ohne Berücksichtigung der Ausgaben für das Masterstudium von 30.000 €;
- Bei diesem Steuerpflichtigen liegt der sogenannte Grenzsteuersatz bei 31,4 v. H. (Bundesministerium der Finanzen 2015).
- Kosten des Masterstudiums gesamt: 21.000 €.
- Steuerersparnis (Ausgaben x Grenzsteuersatz): 6.594 €.
- Tatsächliche Belastung: 14.406 €.
* dieses Beispiel gibt lediglich den Effekt wieder und ist weder als Rechts- noch Steuerberatung zu verstehen, so dass für die Zahlen und Ergebnisse keine Gewähr übernommen werden kann.
Dass sich Studenten mit einer Steuererklärung für die Jahre im Master-Studium ziemlich viel Geld vom Finanzamt zurückholen können, zeigt auch der Artikel von ZEIT ONLINE.
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