Stu­die­ren mit Be­ein­träch­ti­gung

Be­ra­tung für Stu­die­ren­de mit Be­hin­de­run­gen und/oder chro­ni­schen Er­kran­kun­gen oder So­zi­al­be­ra­tung

Menschen mit Behinderung und chronischer Erkankung sind unter Umständen auf besondere Studienbedingungen angewiesen. So genannte Nachteilsausgleiche sollen Nachteile im Studium ausgleichen.

Nachteilsausgleiche sind immer individuell mit der Hochschule zu vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass ein Studium nach den eigenen Möglichkeiten absolviert werden kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Erleichterung des Studiums oder um einen Vorteil gegenüber den nichtbehinderten Studierenden. Welche Nachteilsausgleiche angebracht sind, kann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Wenn du ein persönliches Gespräch wünschst, vereinbare bitte einen Gesprächstermin mit Frau de Graaf.

Weitere Informationen erhältst du beim kombabb-Kompetenzzentrum NRW.

Dei­ne An­sprech­part­ne­rin

Petra de Graaf

@Campus Mettmann

[email protected]

02104 17756-302

So­zi­al­be­ra­tung

Die FHDW bietet ihren Studierenden auch eine Betreuung in persönlichen Fragen und schwierigen persönlichen Situationen an. Wenn du ein persönliches Gespräch wünschst, vereinbare  bitte einen Gesprächstermin mit Herrn Klein.

Dein An­sprech­part­ner

Hartmut Klein

@Campus Paderborn

[email protected]

05251 301-175