Studieren mit Beeinträchtigung
Beratung für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen oder Sozialberatung
Menschen mit Behinderung und chronischer Erkankung sind unter Umständen auf besondere Studienbedingungen angewiesen. So genannte Nachteilsausgleiche sollen Nachteile im Studium ausgleichen.
Nachteilsausgleiche sind immer individuell mit der Hochschule zu vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass ein Studium nach den eigenen Möglichkeiten absolviert werden kann. Es handelt sich dabei nicht um eine Erleichterung des Studiums oder um einen Vorteil gegenüber den nichtbehinderten Studierenden. Welche Nachteilsausgleiche angebracht sind, kann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Wenn du ein persönliches Gespräch wünschst, vereinbare bitte einen Gesprächstermin mit Frau de Graaf.
Weitere Informationen erhältst du beim kombabb-Kompetenzzentrum NRW.
Deine Ansprechpartnerin
Sozialberatung
Die FHDW bietet ihren Studierenden auch eine Betreuung in persönlichen Fragen und schwierigen persönlichen Situationen an. Wenn du ein persönliches Gespräch wünschst, vereinbare bitte einen Gesprächstermin mit Herrn Klein.