ERAS­MUS+

EU-Pro­gramm för­dert den eu­ro­päi­schen Aus­tausch

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Das Programm enthält drei Leitaktionen: Leitaktion 1 “Lernmobilität von Einzelpersonen”, Leitaktion 2 “Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren” und Leitaktion 3 “Unterstützung politischer Reformen”. An der Leitaktion 1 nimmt die FHDW teil. Beispielsweise können Studierende im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.

FAQ

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. 

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätsaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Studierende erhalten mit Erasmus die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System der ausländischen Parterhochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Partnerhochschule gefördert werden. Sie können die Förderung in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach in Anspruch nehmen.

Erasmus+ bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Sonderzuschüsse für alleinerziehende Studierende und Studierende mit Behinderung
Für Erasmus+ geförderte Studienaufenthalte unterhält die FHDW u. a. bilaterale Abkommen mit den Partnerhochschulen DEUSTO in Bilbao, Turiba in Riga, Metropolitan University in Budapest und RAU in Bukarest. Die Studierenden aller FHDW-Campusse (Paderborn, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Mettmann und Marburg) können sich über das International Office (IO) zweimal im Jahr bewerben. Die nächste Bewerbungsfrist teilt das IO allen Studierenden rechtzeitig per E-Mail mit.
 

Zu den Auswahlkriterien zählen:

  • Studienleistungen
  • Begründung / Motivation
  • Sprachkenntnisse des Ziellandes
  • ggf. Nachweis über interkulturelle Fähigkeiten

Daher gehören zu den Bewerbungsunterlagen der Lebenslauf, der Bewerbungsbogen (wird vom IO zur Verfügung gestellt), ein Motivationsschreiben (1 bis 2 DIN-A4-Seiten) und Kopien der FHDW-Zeugnisse. Zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz werden die Studierenden vor und nach der Mobilität getestet. Dazu wird von Erasmus+ ein Online-Linguistic-Support zur Verfügung gestellt, der Sprachkurse sowie Sprachtests für das jeweilige Zielland enthält.

Im Vorfeld schließt das IO mit dem Stipendiaten Vereinbarungen zum geplanten Studienaufenthalt ab, u. a. ein Learning Agreement. Besonderer Service der FHDW: Die an der Partnerhochschule zu absolvierenden Studienmodule zur Anerkennung der Studienleistungen wählt das IO für Sie aus. Zu den Pflichten des Stipendiaten nach der Rückkehr aus dem Ausland zählt die Abgabe eines Erfahrungsberichts und eines Zeugnisses der Partnerhochschule. Zusätzlich müssen die Geförderten an einer Online-Umfrage der EU-Kommission teilnehmen.

Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert über Rechte und Pflichten sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms (vor, während und nach der Mobilität) von der FHDW und der aufnehmenden Partnerhochschule erwarten werden darf.

Erasmus+ fördert Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und ihre Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Die Programmländer, in denen das Praktikum gefördert wird, finden Sie unter dem Abschnitt “Wie hoch ist die finanzielle Förderung?”. 

Studierende können direkt nach der Immatrikulation eine Förderung für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten erhalten. Die Förderung kann während und nach Abschluss des Studiums erfolgen. Für Praktika, die nach Studienabschluss geplant sind (Graduierten-Praktika), muss die Bewerbung im letzten Studienjahr erfolgen.

Erasmus+ bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Die Studierenden aller FHDW-Campusse (Paderborn, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Mettmann und Marburg) können sich über das International Office (IO) zweimal im Jahr bewerben. Die nächste Bewerbungsfrist teilt das IO allen Studierenden rechtzeitig per E-Mail mit.

Zu den Auswahlkriterien zählen: 

  • Studienleistungen
  • Sprachkenntnisse des Ziellandes
  • Begründung / Motivation
  • Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
  • ggf. Nachweis über interkulturelle Fähigkeiten 

Daher gehören zu den Bewerbungsunterlagen der Lebenslauf, der Bewerbungsbogen (wird vom IO zur Verfügung gestellt), ein Motivationsschreiben (1 bis 2 DIN-A4-Seiten) und Kopien der FHDW-Zeugnisse. Zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz werden die Studierenden vor und nach der Mobilität getestet. Dazu wird von Erasmus+ ein Online-Linguistic-Support zur Verfügung gestellt, der Sprachkurse sowie Sprachtests für das jeweilige Zielland enthält.

Im Vorfeld schließt das IO mit dem Stipendiaten Vereinbarungen zum geplanten Praktikum ab, u. a. ein Learning Agreement. Zu den Pflichten des Stipendiaten nach der Rückkehr aus dem Ausland zählt die Abgabe eines Erfahrungsberichts und eines Zertifikats vom Praktikumsbetrieb. Zusätzlich müssen die Geförderten an einer Online-Umfrage der EU-Kommission teilnehmen.

Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert über Rechte und Pflichten sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms (vor, während und nach der Mobilität) von der FHDW und dem aufnehmenden Unternehmen erwartet werden darf.

Erasmus fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus+ Charta (ECHE) sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. 

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenen Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an einer aufnehmenden Hochschule mit ECHE gefördert werden. Zudem kann Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, zu Lehrzwecken an einer deutschen Hochschule mit ECHE gefördert werden. Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming).

 Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Die Vorteile des Erasmus+ Aufenthaltes:

  1. Aufenthalt auf Basis eines abgestimmten Programms
  2. Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  3. Stärkung der eigenen Kompetenzen
  4. Ausbau und Vertiefung von Netzwerken.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an einer aufnehmenden Hochschule mit ECHE oder einer sonstigen, in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

Es kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, z. B.:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Workshops und Seminare
  • Sprachkurse

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Die nach den Vorgaben der Europäischen Kommission in Abstimmung mit dem BMBF von der FHDW festgelegten Fördersätze sind für die drei Ländergruppen:

für Erasmus+ Studienaufenthalte (SMS):

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

für Erasmus+ Praxisaufenthalte (SMP):

  • Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
  • Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)
  • Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Seit 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommt die Erstattung der Fahrtkosten. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. Erstattet werden folgende Beträge:

  • 0 km – 99 km mit 20 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 Euro
  • 500 km – 1.999 km mit 275 Euro
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

Die Eras­mus-Char­ta der FH­DW

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm Ersamus+ teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Sie wird von der Europäischen Kommission vergeben und beweist, dass die Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Programm Erasmus+ erfüllt.

Haftungsklausel

Dieses Projekt (Erasmus+) wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Der DAAD

Die Nationale Agentur (NA) für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist für den deutschen Hochschulbereich im Namen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Umsetzung und Durchführung von Erasmus+ beauftragt. Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:

 

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Fon +49 228 882-8877
Fax +49 228 882-555
[email protected]
www.eu.daad.de

 

Du möch­test mehr zum Aus­lands­prak­ti­kum se­hen?

Das In­ter­na­tio­nal Of­fice

Karin Carroll-Scott

Leiterin International Office

[email protected]

+49 5251 301-183

Jessica Schwabe

@Campus Paderborn

[email protected]

+49 5251 301-283

Britt Zein

@Campus Bielefeld

[email protected]

+49 521 23842-231

Eva Theisen

@Campus Bergisch Gladbach

[email protected]

+49 2202 9527-364

Simone Groll

@Campus Mettmann

[email protected]

+49 2104 17756-304