Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Fachhochschule der Wirtschaft verpflichtet sich, in der Forschung und Lehre sowie der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses anerkannte hohe Qualitätsstandards einzuhalten. Um diesen Anspruch formal zu untermauern, verabschiedeten die Vertreter der Fachhochschulkonferenz im März 2017 eine Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Kommission
Mit der Verabschiedung der Ordnung rief die Fachhochschulkonferenz gleichzeitig eine Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ins Leben. Sie setzt sich aus Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der FHDW zusammen und untersucht Hinweise auf Fehlverhalten in der Wissenschaft.
Ombudspersonen
Bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten sind die ersten Ansprechpartner die von der Fachhochschulkonferenz gewählten Ombudspersonen Vertrauenspersonen:
Für Fehlverhalten im Rahmen von studienbezogenen Leistungen oder Prüfungen finden sich spezifische Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.
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